Datenschutz und Datensicherheit
in
Mittelstand und Verwaltung

| | Herzlich Willkommen „Heute ist es nahezu selbstverständlich, jederzeit und aller Orten erreichbar zu sein. Videokameras, die für Sicherheit sorgen sollen, sind ebenso selbstverständlich wie elektronische Helfer in allen Lebenslagen, z. B. Navigationshilfen und elektronische Sensoren, die die Temperatur in Wohn- und Arbeitsräumen regulieren. Diese Entwicklung hin zur allgegenwärtigen Datenverarbeitung hat aber auch ihre Kehrseite: Wir sind nie mehr wirklich allein und können unseren „Datenschatten“ nicht abschütteln, wir haben zudem kaum eine Möglichkeit, diesen überhaupt zu bemerken. Ob von staatlichen Stellen oder Unternehmen – unser Verhalten wird beobachtet, registriert und bewertet. Videoüberwachung folgt uns an allen möglichen Orten, wir können durch Ortungstechnik metergenau lokalisiert werden, Kundenkarten und Internet liefern die Daten für Konsum- und Persönlichkeitsprofile und Auskunfteien haben ein waches Auge auf unsere Zahlungsfähigkeit. Wie soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Zeitalter der allgegenwärtigen Datenverarbeitung ausgestaltet sein? Das heutige Datenschutzrecht gibt hierauf nur noch unbefriedigende Antworten und bedarf der Modernisierung. Datenschutz hat nicht nur eine Schutzfunktion, er beschreibt auch einen Gestaltungsanspruch der Betroffenen: Jeder Mensch soll selbst bestimmen können, wer was wann über ihn weiß. Datenschutz ist Grundrechtsschutz und die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung eine Funktionsbedingung einer menschenwürdigen Informationsgesellschaft.“ Vorwort aus dem Eckpunktepapier der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Modernisierung des Datenschutzrechts vom 18. März 2010. | | | | | | | | | | | | | | | | 
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